AGB

vhs.ID  („vhs.cloud“ und „vhs-lernportal.de“)

Gültig ab 01.09.2022

Die vhs.ID ermöglicht die Nutzung des Online-Netzwerkes für Volkshochschulen „vhs.cloud“ sowie des über ein ID-Management verbundenen vhs-Lernportals (vhs-lernportal.de) mit seinen zentralen Kursangeboten (künftig: „Portale“). Sie wird vom Verein Deutscher Volkshochschul-Verband e.V., Obere Wilhelmstr. 32, 53225 Bonn (künftig: „DVV“ oder „Wir“) betrieben.
Lehrende (Kursleitungen, Kurstutoren) und Lernende (Kursmitglieder) erhalten mit der Registrierung bei einem der Portale eine vhs.ID. Diese ermöglicht den Zugang zu allen angeschlossenen Portalangeboten mit einem einzigen Account, der persönlichen vhs.ID.
Die Portale dienen als interaktive Lern- und Arbeitsplattformen hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, der Fort- und Weiterbildung erwachsener Nutzer mit dem Ziel, die individuelle Förderung zu unterstützen und eine Qualifizierung zu ermöglichen.
Diese AGB gelten für die Nutzung sämtlicher auf den Portalen derzeit und künftig angebotenen Dienste und Funktionen unter Verwendung einer einheitlichen Zugangsberechtigung (Account).

Ergänzend zu diesen AGB finden Sie auf jeder Seite unserer Portale im unteren Darstellungsbereich unter dem Link „Datenschutz“ die Datenschutzerklärung, die Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Nutzung unserer Portale informiert.

a) vhs.cloud

Präambel

Das Portal „vhs.cloud“ dient neben der Fort- und Weiterbildung im engeren Sinne auch dem Zwecke der Kommunikation und Vernetzung innerhalb von Volkshochschulen und der bundesweiten Vernetzung zwischen den Einrichtungen. Das Portal vhs.cloud dient zugleich als ID-Managementsystem der vhs.ID für Lehrende und Lernende.

1. Überlassung und Nutzungsumfang

1.1 Nutzungsberechtigter Personenkreis

(1) Nutzungsberechtigte der vhs.cloud sind volljährige Personen sowie Jugendliche mit Zustimmung der Sorgeberechtigten, die in einem Beschäftigungs- oder Kundenverhältnis zu deutschen Volkshochschulen oder einem ihrer Verbände stehen.
Nutzungsberechtigte sind darüber hinaus, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, Volkshochschulen und deren Verbände. Weiterhin nutzungsberechtigt sind Lernende, die ein Kursangebot des DVV oder einer Volkshochschule auf vhs.cloud wahrnehmen wollen oder bereits wahrgenommen haben.

(2) Um Kursräume und andere Dienste der vhs.cloud nutzen zu können, müssen Kursleitungen von einer Volkshochschule oder einem Landesverband bzw. durch den DVV als Nutzungsberechtigte bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt im Zuge der Registrierung.

(3) Zugänge für hauptamtlich Beschäftigte an Volkshochschulen (vhs-Mitarbeiter*innen) und eingeschränkte Zugänge für nicht an Volkshochschulen beschäftigte Mitwirkende (Rolle Mitwirkende) werden vom Administrator / der Administratorin ihrer Institution angelegt. Nutzungsberechtigte für die Rolle Mitwirkende sind ausschließlich Gremienmitglieder und ehrenamtliche Mitwirkende, die nicht hauptamtlich an einer Volkshochschule beschäftigt sind. Die Rolle Mitwirkende dient ausschließlich dem Zweck, diesem Personenkreis das Wahrnehmen von Tätigkeiten in Gremien und Aktivitäten der Volkshochschule und den Verbänden zu ermöglichen. Es ist nicht gestattet, hauptamtlich an der Volkshochschule beschäftigte oder Kursleitungen in der Rolle Mitwirkende zu registrieren.

(4) Kursteilnehmer/Lernende erhalten Zugang über die Buchung eines Kurses in ihrer Volkshochschule oder Nutzung des vhs-Lernportals des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V.

(5) Kursleiter*innen, die Kurse im Rahmen von DVV-Projekten leiten, müssen durch den DVV als nutzungsberechtigt bestätigt werden. Die Überprüfung erfolgt vor der Bereitstellung von Kursräumen.

1.2 Anmeldung  der Nutzer*innen

(1) Die Nutzung des Portals sowie aller von dort angebotenen Dienste setzt eine einmalige, ordnungsgemäße Registrierung unter Angabe der richtigen und vollständigen persönlichen Daten der Nutzerin / des Nutzers voraus, insbesondere zu ihrem / seinem Status als Kursteilnehmer*in, Kursleitung oder Online-Tutor*in sowie zu ihren / seinen etwaigen Qualifikationen.

Personen, die als Kursleiter*innen die vhs.cloud nutzen, registrieren sich selbst.

Minderjährige dürfen einen Zugang zur vhs.cloud nicht selbst anlegen. Die Registrierung hat durch eine /einen Sorgeberechtigte∗n zu erfolgen.

Im Falle einer Änderung von Registrierungsdaten ist die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet, diese Änderung unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@vhs.cloud.de anzuzeigen. Der DVV ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über die Richtigkeit und Aktualität der persönlichen Daten des Nutzers zu verlangen.

Für die institutionelle Nutzung der vhs.cloud gilt das Vorstehende entsprechend. Insbesondere Änderungen der / des Registrierungsadministratorin / Registrierungsadministrators sind dem DVV anzuzeigen.

(2) Im Rahmen der institutionellen Nutzung der vhs.cloud sowie der Nutzung durch Kursleitungen kommt der Nutzungsvertrag erst zustande, wenn der DVV im Anschluss an die Registrierung die Nutzungsbefugnis bestätigt. Kursleitungen müssen zudem von ihrer vhs für die Nutzung initial freigeschaltet werden. Der freischaltende Administrator bestätigt damit die Nutzungsberechtigung der Kursleitung. Kursteilnehmer erhalten mit Anmeldung zu einem Kurs bei ihrer Volkshochschule oder mit der Registrierung bei einem Online-Lernangebot des DVV die Nutzungsbefugnis. Diese Bestätigung erfolgt nach Wahl des DVV entweder per E-Mail oder durch ausdrückliche Akzeptanz beim ersten Login des Nutzers. Der DVV ist berechtigt, den angelegten Account zu löschen, wenn innerhalb von zwei Monaten nach Bereitstellung der Zugangsdaten kein Login in einem der Portale erfolgt.

(3) Jede Volkshochschule und jeder vhs-Landesverband kann beim DVV in der vhs.cloud die Einrichtung eines eigenen Bereichs („Mandant“)  beantragen. Der eigene Bereich ist von der Volkshochschule bzw. dem vhs-Landesverband selbstständig zu administrieren. Nutzerkonten für die eigenen vhs-Mitarbeiterinnen und vhs-Mitarbeiter sowie für Mitwirkende sind vom jeweils eigenen Administrator/von der eigenen Administratorin einzurichten und zu administrieren.

Die Anerkennung als Volkshochschule auf der vhs.cloud erfolgt durch Anlegen eines Mandanten und Bestätigung des angelegten Mandanten per E-Mail und Zuweisung eines Admin-Accounts.

(4) Der Administrator/die Administratorin des vhs-Mandanten stellt sicher, dass vor der Übertragung von Nutzerdaten aus dem eigenen Verwaltungssystem an die vhs.cloud die Einwilligung des Kursteilnehmers / der Kursteilnehmerin bzw. der Kursleitung vorliegt

(5) Das Profil von Nutzer*innen mit Zugang zum Bereich „Netzwerk“ der vhs.cloud (siehe Ziff. 1.3. Abs. (3)) ist für andere Nutzer*innen innerhalb dieses Bereiches sichtbar. Gleichzeitig kann der Nutzer/die Nutzerin von anderen Nutzer*innen organisationsübergreifend kontaktiert werden.

1.3. Nutzungsumfang

(1) Ein Anspruch der Nutzer*innen auf die Bereitstellung eines bestimmten Dienstes oder Leistungsinhalts bzw. auf die Teilnahme an einem solchen Dienst oder Leistungsinhalt besteht nicht.

(2) Der DVV ist jederzeit berechtigt, die Leistungen der vhs.cloud ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise einzustellen, zu erweitern oder zu ändern. Ein bestimmter Leistungsumfang wird nicht garantiert. Durch die Nutzung der Dienste des DVV erwerben Sie keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten, auf die Sie zugreifen. Eine Nutzung der Dienste sowie der downloadfähigen Inhalte ist in Ermangelung einer weitergehenden Erlaubnis nur in dem vom DVV genannten Umfang gestattet (Ziff. 2.1. Abs. (3)). Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit den Diensten oder downloadfähigen Inhalten angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden.

(3) Kursleiter*innen und hauptamtliche Mitarbeiter*innen an Volkshochschulen haben Zugang zu dem Bereich „Netzwerk“ der vhs.cloud.

2. Verhaltenspflichten, Haftung und Kündigung

2.1. Verhaltenspflichten

(1) Sämtliche Nutzer*innen sind verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten; sie dürfen dieses insbesondere nicht an Dritte weitergeben. Im Falle einer widerrechtlichen Nutzung durch Dritte ist das Passwort unverzüglich zu ändern. Zugleich ist der Missbrauch unverzüglich per E-Mail unter support@vhs.cloud anzuzeigen. Der DVV ist berechtigt, den Account von Nutzer*innen zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird. Satz 1 und 4 gelten entsprechend für Freigabe-Links zur Teilnahme an einer Videokonferenz und/oder für Zugangscodes für die Teilnahme an einer Videokonferenz via Telefon.

(2) Falls Nutzer*innen die Befugnis haben, Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken und Lichtbilder, auf dem Portal einzustellen, dürfen diese Inhalte keinen strafbaren oder sonst rechtswidrigen sowie kommerziellen Inhalt haben oder Angriffe gegen Dritte enthalten. Fremde Texte dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden. An Lichtbildern und an sonstigen Abbildungen, die nicht vom Berechtigten selbst stammen, stehen in der Regel dem Fotografen Urheberrechte zu. Solche Werke dürfen nicht ohne Erlaubnis des Fotografen benutzt werden. Darüber hinaus steht Personen, die auf solchen Werken abgebildet sind, in der Regel ein Recht am eigenen Bild zu; vor einer Bildveröffentlichung ist daher ihre Einwilligung mit der Veröffentlichung einzuholen.

(3) Kursleiter*innen, hauptamtliche vhs-Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen in der Rolle Mitwirkende sind nicht berechtigt, ohne vorausgegangene Einwilligung in der vhs.cloud Kursteilnehmer*innen abzulichten und diese Ablichtungen öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, weder als Standbilder noch als bewegte Bilder. Bei Nutzung der Konferenzfunktion in Kursen und Gruppen oder der Durchführung von Videokonferenzen, die im Supportbereich gebucht wurden, dürfen Aufzeichnungen deshalb erst gestartet werden, nachdem die Teilnehmenden die in Satz 1 genannte Einwilligung erteilt haben.

Konferenzen mit externen Personen dürfen nur für Veranstaltungen der Volkshochschule durchgeführt werden. Auf gesonderten Antrag können Konferenzen mit einzelnen externen Personen in den Netzwerkgruppen der vhs.cloud durchgeführt werden, z.B. wenn externe Expert*innen zu einer Veranstaltung eingeladen werden sollen. Der Konferenz-Link wird in diesem Fall durch Systemadministrator*innen des DVV erstellt. Antrag und Weitergabe des Konferenz-Links erfolgen durch eine Person, die die Moderation der Netzwerkgruppe innehat. Konferenzen mit externen Personen dürfen nicht zu privaten Zwecken durchgeführt werden. Der DVV kann die Erlaubnis zur Nutzung durch externe Expert*innen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Konferenzen mit externen Personen dürfen nicht zu privaten Zwecken durchgeführt werden. Nutzer*innen in der Rolle Kursleitung dürfen externe Personen nur zu einer Konferenz zulassen, wenn diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem von ihnen angebotenen Kurs stehen. Der DVV kann die Erlaubnis zur Nutzung durch externe Expert*innen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Wenn externen Personen Freigabelinks zur Teilnahme an Konferenzen bereitgestellt werden, sind diese Personen zugleich über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Konferenz gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu informieren. Die Rechtsgrundlage ist durch die Volkshochschule unter Hinzuziehung der/des zuständigen Datenschutzbeauftragten festzulegen.

(4) Institutionelle Nutzer (Volkshochschulen) tragen Sorge dafür, dass Daten ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ihrer Kursteilnehmer*innen und ihrer Nutzer*innen in der Rolle Mitwirkende entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neue Fassung, 2018) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), verarbeitet werden. Der Administrator/die Administratorin der jeweiligen Volkshochschule in der vhs.cloud informiert die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber, wie sie mit den Daten der Kursteilnehmer*innen umgehen dürfen.

(5) Der Administrator/die Administratorin der jeweiligen Volkshochschule in der vhs.cloud informiert die Nutzer*innen der eigenen vhs darüber, dass sie nur dann Lehr- und Lernmaterialien in der vhs.cloud speichern und weitergeben dürfen, wenn damit nicht gegen Rechte Dritter verstoßen wird, insbesondere gegen fremde Urheberrechte.

(6) Kursleiter*innen, die Kurse im Zusammenhang mit DVV-Projekten leiten bzw. begleiten, dürfen nur mit Zustimmung ihrer eigenen Institution bzw. ihres Trägers agieren. Die Einrichtung, in deren Auftrag die jeweiligen Kursleiter*innen handeln, ist verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO für alles, was im Kurs geschieht.

2.2. Haftung

(1) Jeder Nutzer/jede Nutzerin steht dafür ein, dass er/sie alle Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten hat, und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden.

(2) Stellt eine Nutzerin / ein Nutzer schuldhaft rechtsverletzende Inhalte ein, ist er / sie verpflichtet, den DVV von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegenüber dem DVV im Zusammenhang mit derartigen Verstößen geltend gemacht werden, auf eigene Kosten freizustellen. Er/sie ist weiter verpflichtet, den DVV nach Kräften bei der Anspruchsabwehr zu unterstützen.

(3) Die Haftung des DVV richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen.
Der DVV haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Ferner haftet der DVV, wenn er schuldhaft Rechte des Nutzers/der Nutzerin verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), wobei die Haftung insoweit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt ist.

2.3 Kündigung und Beendigung der Nutzung

(1) Der DVV und die Kursleitungen sind wechselseitig berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich oder in Textform zu kündigen, aufseiten der Kursleitungen bevorzugt durch Übersendung einer E-Mail an support@vhs.cloud. Für den Fall einer Kündigung sind  Kursleitungen verpflichtet, sämtliche von ihm aktuell betreuten Kursteilnehmer*innen unverzüglich über die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt sowie über die beabsichtigte Löschung von Inhalten zu unterrichten. 14 Tage nach der Kündigung erfolgt die Löschung des Nutzerkontos.

(2) Kursteilnehmer*innen können ebenfalls jederzeit die Nutzung ohne Angabe von Gründen einstellen. Sie sollen die Volkshochschule bzw. ihre Kursleitenden darüber informieren. Die Kündigung des Nutzungsvertrags bedarf der Textform und ist an support@vhs.cloud zu richten.
Nach einer Inaktivität von 12 Monaten erfolgt die automatische Kündigung und Löschung des Nutzerkontos durch den DVV. Darüber hinaus ist eine Kündigung und Löschung des Nutzerkontos nur bei Verstoß gegen diese AGB vorgesehen.

(3) Volkshochschulen, die einen eigenen institutionellen Bereich (Mandant) auf der vhs.cloud betreiben, und der DVV können den Nutzungsvertrag jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres kündigen. Sofern der vhs.cloud-Nutzungsvertrag nicht vier Wochen vor dem 31.12. eines Kalenderjahres gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Vor der Kündigung und Löschung des Mandanten sind sämtliche Kurs- und Gruppenräume sowie die Accounts von vhs-Mitarbeiter*innen und Nutzern- sowie Nutzungsdaten innerhalb der Volkshochschule zu löschen.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund aus § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den DVV oder die Kursleitung, insbesondere bei Störung des Informations- bzw. Lernbetriebs;
  • Ehrverletzungen und Diskriminierungen aller Art gegenüber anderen Nutzer*innen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.);
  • Missbrauch der Lernangebote für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art;
  • Wegfall der Voraussetzungen für die Nutzungsberechtigung nach Ziff. 1.1.

Bei derartigen Verstößen ist der DVV außerdem berechtigt, den Zugang des verantwortlichen Nutzers oder der verantwortlichen Nutzerin zu deaktivieren sowie Inhalte auf Servern zu sperren und ganz oder teilweise zu löschen.

(5) Nutzer*innen, denen der DVV nach Maßgabe von Abs. (4) gekündigt hat, dürfen sich nicht erneut als Nutzer∗in anmelden.

(6) Mit der Beendigung des hauptamtlichen Beschäftigungsverhältnisses zu einer Volkshochschule bzw. mit dem Ausscheiden von mitwirkenden Gremienmitgliedern aus dem Amt oder dem Niederlegen der ehrenamtlichen Tätigkeit eines/r Mitwirkenden endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis zwischen einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin bzw einem/r Mitwirkenden und dem DVV, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die jeweilige vhs hat den Zugang des betreffenden Mitarbeiters / der betreffenden Mitarbeiterin bzw. der/des Mitwirkenden umgehend zu löschen, da in diesem Fall keine Nutzungsberechtigung mehr vorliegt.

3. Schlussbestimmungen

(1) Für die Rechtsbeziehungen aus diesem Nutzungsverhältnis gilt deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

b) Portal vhs-lernportal.de

1. Überlassung und Nutzungsumfang

1.1 Nutzungsberechtigter Personenkreis

Nutzungsberechtigte des vhs-Lernportals sind alle volljährigen Personen sowie Jugendliche mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. Zu den nutzungsberechtigten Personen (künftig: „Nutzer∗innen“) zählen Lernende mit und ohne Kurs-Kontext (künftig: „Lernende“) und pädagogische Fachkräfte (künftig: „Tutor∗innen“)

  • in Weiterbildungseinrichtungen, sofern diese als gemeinnützig anerkannt oder öffentlich gefördert sind;
  • in Einrichtungen bundesdeutscher Bildungsträger, soweit diese als gemeinnützig anerkannt oder im Bereich der beruflichen Integrationsförderung öffentlich tätig sind (d.h. durch Bund, Land, Kommune oder EU);
  • an bundesdeutschen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen;
  • in bundesdeutschen Ausbildungsbetrieben bzw. Betrieben.

Nutzungsberechtigte sind ferner hauptamtliche Mitarbeiter∗innen von Volkshochschulen. Zur Nutzung des vhs-Lernportals müssen sie sich hier als Tutor registrieren.

1.2 Anmeldung des Nutzers/der Nutzerin

(1) Die Nutzung des vhs-Lernportals sowie sämtlicher dort angebotener Dienste setzt eine einmalige, ordnungsgemäße Registrierung unter Angabe der richtigen und vollständigen persönlichen Daten des Nutzers/der Nutzerin voraus, insbesondere zum eigenen Status als Lernende∗r oder Tutor∗in sowie zu den eigenen etwaigen Qualifikationen.
Im Falle einer Änderung von Daten sind die Nutzer∗innen verpflichtet, diese Änderung unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@vhs-lernportal.de anzuzeigen. Der DVV ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über die Richtigkeit und Aktualität der persönlichen Daten des Nutzers/der Nutzerin zu verlangen.

(2) Der Nutzungsvertrag kommt erst zustande, wenn der DVV im Anschluss an die Registrierung die Nutzungsbefugnis als Lernende∗r bzw. Tutor∗in bestätigt. Diese Bestätigung erfolgt nach Wahl des DVV entweder per E-Mail oder durch ausdrückliche Akzeptanz beim ersten Login des Nutzers/der Nutzerin. Tutorinnen und Tutoren benötigen zur vollständigen Registrierung beim vhs-Lernportal die Bestätigung der Einrichtung für die sie tätig sind (per Fax). Der DVV ist berechtigt, den angelegten Account zu löschen, wenn innerhalb von zwei Monaten nach Bereitstellung des Passwortes kein Login in einem der Portale erfolgt.

1.3. Nutzungsumfang

(1) Ein Anspruch des Nutzers/der Nutzerin auf die Bereitstellung eines bestimmten Dienstes oder Leistungsinhalts bzw. auf die Teilnahme an einem solchen Dienst oder Leistungsinhalt besteht nicht.

(2) Der DVV ist jederzeit berechtigt, die Leistungen auf dem Portal ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise einzustellen, zu erweitern oder zu ändern. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht garantiert. Durch die Nutzung der Dienste des DVV erwerben Sie keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten, auf die Sie zugreifen. Eine Nutzung der Dienste sowie der downloadfähigen Inhalte ist in Ermangelung einer weitergehenden Erlaubnis nur in dem vom DVV genannten Umfang gestattet (Ziff. 2.1. Abs. (3)). Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit den Diensten oder downloadfähigen Inhalten angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden.

(3) Zu Beginn seiner ersten Online-Sitzung auf dem vhs-Lernportal wird der / dem Lernenden ein Online-Tutor / eine Online-Tutorin des DVV (DVV-Tutor) zugewiesen, der unter anderem Fragen zur Nutzung des Portals beantwortet. Für den Fall, dass Lernende das Portal im Rahmen eines Kurses nutzen möchten, ist der /die Kursleitende auf Wunsch für die Dauer des Kurses zugleich Online-Tutor∗in. Nach Beendigung des Kurses, gleich aus welchen Gründen, wird die / der Lernende erneut von einer DVV-Tutorin bzw. einem DVV-Tutor betreut.

(4) Mit der Anmeldung als Kurs-Tutor erhalten Kursleitende automatisch den Status „Tutor“ auf der Plattform und sind berechtigt, Kurse mit Lernenden anzulegen.

1.4 Weitergabe der Daten zu Forschungs- und Evaluationszwecken

Um unser Angebot stetig zu optimieren und an den Stand neuester Lernmethoden anzupassen, werden anonymisierte Lernstandsdaten unserer Nutzer*innen durch Evaluierungs-/Forschungsinstitute wissenschaftlich ausgewertet und analysiert. Ziel ist es, Weiterbildungsangebote an die Bedürfnisse unserer Zielgruppen anzupassen und so den Lernerfolg zu steigern. Zu diesem Zweck werden anonymisierte Lernstandsdaten an das jeweilige Evaluierungs-/Forschungsinstitut weitergegeben, um so Rückschlüsse auf das Lernverhalten unterschiedlicher Zielgruppen zu erhalten. Dabei werden lediglich statistische Daten ausgewertet. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten findet nicht statt. Anhand der Daten ist keinerlei Rückschluss auf eine natürliche Person möglich.

2. Verhaltenspflichten, Haftung und Kündigung

2.1. Verhaltenspflichten

(1) Sämtliche Nutzer∗innen sind verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten; sie dürfen dieses insbesondere nicht an Dritte weitergeben. Im Falle einer widerrechtlichen Nutzung durch Dritte ist das Passwort unverzüglich zu ändern. Zugleich ist der Missbrauch unverzüglich per E-Mail unter support@vhs-lernportal.de anzuzeigen. Der DVV ist berechtigt, den Account des Nutzers/der Nutzerin zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird.

(2) Falls Nutzer∗innen die Befugnis haben, Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken und Lichtbilder, auf dem Portal einzustellen, dürfen diese Inhalte keinen strafbaren oder sonst rechtswidrigen sowie kommerziellen Inhalt haben oder Angriffe gegen Dritte enthalten. Fremde Texte dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden. An Lichtbildern und an sonstigen Abbildungen, die nicht vom Berechtigten selbst stammen, stehen in der Regel dem Fotografen Urheberrechte zu. Solche Werke dürfen nicht ohne Erlaubnis des Fotografen benutzt werden. Darüber hinaus steht Personen, die auf solchen Werken abgebildet sind, in der Regel ein Recht am eigenen Bild zu; vor einer Bildveröffentlichung ist daher ihre Einwilligung mit der Veröffentlichung einzuholen.

(3) Tutoren und Tutorinnen sind nicht berechtigt, im vhs-Lernportal personenbezogene Daten oder Ablichtungen von Lernenden ohne deren Einwilligung öffentlich zugänglich zu machen bzw. gegen deren Willen weiter öffentlich zugänglich zu halten.

2.2. Haftung

(1) Der Nutzer/die Nutzerin steht dafür ein, dass er/sie alle Nutzungsrechte an den von ihm /ihr übermittelten Inhalten hat, und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden.

(2) Stellt der Nutzer/die Nutzerin schuldhaft rechtsverletzende Inhalte ein, ist er/sie verpflichtet, den DVV von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegenüber dem DVV im Zusammenhang mit derartigen Verstößen geltend gemacht werden, auf eigene Kosten freizustellen. Er/sie ist weiter verpflichtet, den DVV nach Kräften bei der Anspruchsabwehr zu unterstützen.

(3) Die Haftung des DVV richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen.
Der DVV haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Ferner haftet der DVV, wenn er schuldhaft Rechte des Nutzers/der Nutzerin verletzt, die diesem/dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung  Nutzer∗innen regelmäßig vertrauen (Kardinalpflichten), wobei die Haftung insoweit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt ist.

2.3. Kündigung und Beendigung der Nutzung

(1) Der DVV und die Tutoren und Tutorinnen bzw. Kursleitenden sind wechselseitig berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich oder in Textform zu kündigen, aufseiten der Lernenden bevorzugt durch Übersendung einer E-Mail an support@vhs-lernportal.de. Für den Fall einer Kündigung sind Tutorinnen und Tutoren bzw. Kursleitende verpflichtet, sämtliche von ihm aktuell betreuten Lernenden unverzüglich über die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt sowie über die beabsichtigte Löschung von Inhalten zu unterrichten.

(2) Lernende des vhs-Lernportals sind berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden und die Nutzung einzustellen. Die Kündigung des Zugangs ist an support@vhs-lernportal.de zu richten.
Eine Kündigung des mit dem lernenden Nutzer bestehenden Nutzungsverhältnisses durch den DVV ist nur bei Inaktivität von mehr als 18 Monaten sowie bei Verstoß gegen diese AGB vorgesehen.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund aus § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den DVV oder den Tutor, insbesondere bei Störung des Informations- bzw. Lernbetriebs;
  • Ehrverletzungen und Diskriminierungen aller Art gegenüber anderen Nutzern wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.);
  • Missbrauch der Lernangebote für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art;
  • Wegfall der Voraussetzungen für die Nutzungsberechtigung nach Ziff. 1.1.

Bei derartigen Verstößen ist der DVV außerdem berechtigt, den Zugang des verantwortlichen Nutzers/der Nutzerin zu deaktivieren sowie Inhalte auf Servern zu sperren und ganz oder teilweise zu löschen.

(4) Nutzer∗innen, denen der DVV nach Maßgabe von Abs. (3) gekündigt hat, dürfen sich nicht erneut als Nutzer∗innen anmelden.

3. Schlussbestimmungen

(1) Für die Rechtsbeziehungen aus diesem Nutzungsverhältnis gilt deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.